Werdet aktiv: Schützt die häusliche Pflege und stopp die Kostenfalle in eurer Kommune!
Das geplante Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) gefährdet die Verhinderungspflege – und damit das Fundament der häuslichen Pflege in ganz Deutschland. Wenn pflegende Angehörige keine Entlastung mehr bekommen, droht Tausenden Familien der Kollaps. Die Folge: Betroffene müssen ins Pflegeheim, und die enormen Kosten landen über die Sozialhilfe direkt bei euren Städten und Landkreisen.
Setzt jetzt gemeinsam mit uns ein klares Zeichen gegen diese verfehlte Politik!
In 3 einfachen Schritten mitmachen:
- Musterbrief herunterladen: Wählt unten das passende Format (PDF zum Ausdrucken & Handschreiben oder Word/Google Doc zum Anpassen am PC).
- Ausfüllen & Anpassen: Trag den Namen deines zuständigen Landrats, Bürgermeisters oder deines Landtags-/Bundestagsabgeordneten sowie deine Absenderadresse ein.
- Abschicken: Sende den Brief einfach per E-Mail oder per Post an das zuständige Büro vor Ort.
Gemeinsam schützen wir pflegende Angehörige und unsere Kommunen vor dem finanziellen Ruin!
Oder Kopiert diesen Text in Eurere E-Mail bzw. Nützt ihn als Vorlage für den Kommunalen Brief:
Betreff: Dringender Appell:
Erhalt der Verhinderungspflege im PNOG sichern. Kommunen vor unbezahlbarer Kostenfalle schützen!
Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Name des Abgeordneten / Landrats / Bürgermeisters],
als [Bürgerin / Bürger / Angehörige(r) / Vertreter(in) der Initiative] aus [Dein Wohnort/Landkreis] wende ich mich heute mit großer Sorge bezüglich des aktuellen Entwurfs zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) an Sie.
Ich fordere Sie eindringlich auf: Setzen Sie sich mit Nachdruck für den Erhalt und den uneingeschränkten Zugang zur Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) ein!
Es ist ein gefährlicher Trugschluss zu glauben, dass die Verhinderungspflege die Pflegekassen belastet oder ruiniert. Ganz im Gegenteil: Sie ist das wichtigste Instrument, um pflegende Angehörige vor dem Kollaps zu bewahren.
Wenn pflegenden Angehörigen diese nötigen Erholungspausen gestrichen oder erschwert werden, bricht die häusliche Pflege in Tausenden Familien zusammen.
Die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache:
Häusliche Pflege (inklusive Verhinderungspflege) kostet das System im Schnitt nur etwa 10.500 Euro pro Jahr.
Die Unterbringung in einem vollstationären Pflegeheim schlägt dagegen mit 45.000 bis 50.000 Euro jährlich zu Buche!
Nicht die Verhinderungspflege zerstört das Budget der Pflegekassen, sondern der erzwungene Wechsel in die immens teure Heimunterbringung!
Fällt die häusliche Pflege weg, können sich viele Pflegebedürftige die hohen Zuzahlungen im Heim nicht leisten.
Die Folge:
Die Kosten landen über die „Hilfe zur Pflege“ (nach SGB XII) direkt als Sozialhilfe-Last bei unseren Landkreisen und Kommunen.
Schon der Verlust von 50.000 häuslichen Pflegeplätzen erzeugt bundesweit Mehrkosten von rund 1,7 Milliarden Euro im Jahr.
Als Vertreter(in) unserer Region bitte ich Sie dringend:
Setzen Sie sich auf allen politischen Ebenen aktiv für den Erhalt der Verhinderungspflege ein.
Verhindern Sie, dass die Bundespolitik durch fehlerhafte Anreize die Kommunen finanziell ruiniert und pflegende Angehörige im Stich lässt.
Über eine Rückmeldung zu Ihrer Haltung in dieser lebenswichtigen Frage freue ich mich.
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Vor- und Nachname][Deine Anschrift / Ort]
Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) droht Milliardenloch zu reißen: MsP warnt vor Kollaps der häuslichen Pflege.
BERLIN / SONDERSHAUSEN. Im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) schlägt die Mittelstandspartei (MsP) Alarm. Mit einer detaillierten Praxis-Berechnung an den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages und die gesundheitspolitischen Sprecher der Fraktionen belegt die Partei, dass die geplanten Reformen nicht zu Einsparungen führen, sondern die Kosten für Pflegekassen und Steuerzahler explodieren lassen.
Besonders die drohenden Einschränkungen bei der stundenweisen Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) sowie eine Erschwerung der Pflegegrad-Einstufungen gefährden das Fundament der Pflege in Deutschland: Die Unterstützung durch private Vertrauenspersonen mit Herz statt Stempeluhr und Dienst nach Vorschrift.
Realität in Zahlen: Häusliche Pflege schützt vor Kostenexplosion
In Deutschland werden derzeit rund 4 bis 5 Millionen Menschen im häuslichen Umfeld versorgt – eingebettet in die Gesamtzahl von rund 8 Millionen Pflegebedürftigen. Bricht dieser häusliche Puffer durch bürokratische Hürden und gestrichene Entlastungen weg, fallen die immensen Kosten der vollstationären Unterbringung den Pflegekassen und den Sozialämtern voll auf die Füße.
Am konkreten Praxis-Beispiel eines Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 3 verdeutlicht die MsP die finanzielle Schieflage der geplanten Reform:
Szenario A: Erhalt der häuslichen Pflege (Inkl. flexibler Verhinderungspflege)
Der Pflegebedürftige wird zu Hause durch Angehörige und vertraute Personen (Nachbarn, Freunde) versorgt und stundenweise entlastet.
Pflegegeld (§ 37 SGB XI, PG 3: 573 € / Monat): 6.876,00 € / Jahr
Stundenweise Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI): 1.612,00 € / Jahr
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI: 131 € / Monat): 1.572,00 € / Jahr
Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI: 40 € / Monat): 480,00 € / Jahr
👉 Gesamtkosten für die Pflegekasse: ca. 878,00 € pro Monat (10.540,00 € pro Jahr)
👉 Kosten für das Sozialamt / Steuerzahler: 0,00 € (Familie und Vertrauenspersonen fangen den Aufwand auf)
Szenario B: Folge des PNOG – Wegfall der Entlastung → Vollstationäre Unterbringung
Werden die stundenweise Entlastung beschnitten und Begutachtungen erschwert, kollabieren häusliche Pflegestrukturen. Der erzwungene Wechsel in ein Pflegeheim verursacht monatlich massive Ausgaben:
Belastung der Pflegekasse:
Gesetzliche Pauschale Pflegeheim (§ 43 SGB XI, PG 3): 1.262,00 € / Monat (15.144,00 € / Jahr)
Leistungszuschlag der Kasse zum Eigenanteil (§ 43c SGB XI, Ø ca. 15 %): ca. 260,00 € / Monat (3.120,00 € / Jahr)
Teilsumme Pflegekasse im Heim: ca. 1.522,00 € pro Monat (18.264,00 € pro Jahr)
Belastung des Pflegebedürftigen bzw. des Sozialamtes (Kommunen):
Ein Heimplatz kostet inklusive Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten monatlich Gesamtkosten von ca. 3.800,00 € bis 4.200,00 €.
Die verbleibende Lücke von ca. 2.300,00 € bis 2.700,00 € pro Monat muss der Betroffene aus eigener Rente/Ersparnissen zahlen. Ist das Vermögen aufgebraucht, springt das Sozialamt mit der „Hilfe zur Pflege“ (§ 61 SGB XII) ein.
👉 Gesamtkosten im Heim für Kasse + Sozialamt: ca. 3.800,00 € bis 4.200,00 € pro Monat (ca. 45.600,00 € bis 50.400,00 € pro Jahr)
Die Bilanz: Über 1,7 Milliarden Euro Mehrkosten drohen
Die Gegenüberstellung zeigt eine eindeutige Sprache:
Direkte Mehrbelastung der Pflegekasse: Die Pflegekasse zahlt im Heim pro Pflegebedürftigem sofort ca. 644,00 € pro Monat MEHR als im häuslichen Setting (+ 7.724,00 € pro Jahr).
Explosion der öffentlichen Gesamtkosten: Unter Einbeziehung der Sozialhilfe ist die vollstationäre Versorgung mehr als viermal so teuer wie die Förderung der häuslichen Pflege.
Milliarden-Risiko: Wenn bundesweit nur 50.000 pflegende Angehörige wegen fehlender flexibler Entlastung aufgeben müssen, steigen die jährlichen Ausgaben von Kassen und Sozialhilfeträgern schlagartig um über 1,7 Milliarden Euro.
Forderungen der MsP an den Gesetzgeber
Die MsP fordert die Abgeordneten des Bundestages auf, die Gesetzesreform grundlegend zu überdenken und im Sinne der Betroffenen sowie der Beitragszahler nachzubessern:
Bedingungsloser Erhalt der stundenweisen Verhinderungspflege: Die flexible Betreuung durch vertraute Personen im direkten Umfeld ist der günstigste und zugleich menschlichste Stützpfeiler unseres Gesundheitssystems. Sie darf nicht durch bürokratische Zusammenlegungen oder Anrechnungen entwertet werden.
Keine Verschärfung der Bewertungsmaßstäbe bei Pflegegraden: Pflegebedürftige Menschen haben sich ihre gesundheitliche Situation nicht ausgesucht. Höhere Hürden oder restriktivere Begutachtungsrichtlinien entziehen Betroffenen unverschuldet ihre Rechte. Dies führt nicht zu Einsparungen, sondern verschiebt das Problem in teure Notfall- und Heimeinweisungen, die der Steuerzahler am Ende um ein Vielfaches teurer bezahlen muss.
Die Politik muss die Reform jetzt anpassen – für einen echten sozialen Schutz der fürsorglichen Pflegenden, der Pflegebedürftigen und der vielen Helfer aus dem Freundes- und Familienkreis, die Betroffene bisher stark durch schwere Zeiten getragen haben.
Gezeichnet:
Der Vorstand der MsP Mittelstandpartei
Stellungnahme zur geplante Reform des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG)
Hände weg von der Verhinderungspflege: Warum die Kürzung häuslicher Pflege das System kollabieren lässt
Die im Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vorgesehenen Einschränkungen und Umgestaltungen der stundenweisen Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) schlagen dem Fundament unseres Pflegesystems ins Gesicht. Während Politik und Kassen über steigende Beiträge klagen, soll ausgerechnet dort der Rotstift angesetzt werden, wo die Pflege am menschlichsten und zugleich wirtschaftlichsten organisiert ist: im eigenen Zuhause durch pflegende Angehörige und vertraute Personen.
Wir fordern die Entscheidungsträger im Deutschen Bundestag nachdrücklich auf, die Verhinderungspflege in ihrer bewährten, flexiblen Form unangetastet zu lassen.
1. Pflege ist Vertrauenssache – Keine Pflege nach Schema F
Die stundenweise Verhinderungspflege ist keine Luxusleistung, sondern das letzte Ventile für pflegende Angehörige vor dem physischen und psychischen Kollaps. Sie ermöglicht es, dass Pflegebedürftige in ihrer gewohnten Umgebung von vertrauten Freunden, Bekannten oder Nachbarn betreut werden – von Menschen, die mit Herz und persönlicher Bindung unterstützen. Wer diese Flexibilität nimmt oder bürokratisch verstellt, zwingt Betroffene in starre und oft überlastete Pflegedienste.
2. Häusliche Pflege spart dem Staat Unsummen
Die Förderung der privaten Pflege zu Hause kostet die Pflegekassen nur einen Bruchteil im Vergleich zu den immensen Kosten einer stationären Unterbringung in Pflegeheimen oder der Kurzzeitpflege. Jeder Tag, den ein Mensch durch stundenweise Entlastung länger würdevoll zu Hause versorgt werden kann, entlastet nicht nur die heillos überfüllten Pflegeheime, sondern bewahrt die Beitragszahler vor explodierenden Kosten. Wer hier kürzt, verursacht an anderer Stelle ein Vielfaches an Ausgaben.
3. Argument des Missbrauchs geht an der Lebensrealität vorbei
Befürchtungen einer Zweckentfremdung der Verhinderungspflege entbehren jeder praktischen Grundlage. Das Jahresbudget für die Verhinderungspflege ist strikt gedeckelt. Pflegebedürftige und ihre Familien gehen mit diesem Geld hochgradig verantwortungsvoll um: Wer das Budget unüberlegt aufbraucht, schadet sich letztlich nur selbst, weil für unvorhergesehene Notfälle im restlichen Jahr keine Mittel mehr bereitstehen. Die Betroffenen steuern ihre Mittel mit größter Sorgfalt.
4. Bricht die häusliche Pflege weg, kollabiert das Gesamtsystem
Schätzungen und Praxisdaten zeigen eindeutig: Der Großteil aller Pflegebedürftigen wird zu Hause von Angehörigen versorgt. Fällt die stundenweise Verhinderungspflege als Entlastungsanker weg, werden viele pflegende Angehörige gezwungen sein, die Segel zu streichen. Die Folge wäre eine Welle von ungewollten Heimeinweisungen, für die es weder freie Plätze noch das nötige Personal gibt.
Unser Appell an die Bundespolitik:
„Die Stärkung der privaten Pflege zu Hause gehört gefördert – nicht beschnitten. Wir appellieren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages: Erhalten Sie die Verhinderungspflege in ihrer bisherigen Form, schützen Sie pflegende Angehörige vor der Überlastung und sichern Sie eine bezahlbare, menschliche Pflege in Deutschland"